Miet- und Wohnrecht: Mietzins, Betriebskosten, Kündigung, Kaution, Verwaltung

Mietrecht

Miete ist die entgeltliche Überlassung von beweglichen Sachen (Fahrzeuge, Maschinen) oder unbeweglicher Sachen (Häuser, Wohnungen). Vor allem der Miete von Wohnungen und Geschäftsräumen kommt große Bedeutung zu. Das Mietrecht ist insbesondere im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und im Mietrechtsgesetz (MRG) geregelt, wobei das Mietrechtsgesetz nicht für alle Formen der Miete zur Anwendung kommt.

Mietzins

Der Mietzins ist der Preis, der für die Überlassung des Mietgegenstandes, zu entrichten ist. Dieser kann folgende Positionen umfassen:

  • Nettomietzins (dieser ist für bestimmte Mietgegenstände gesetzlich geregelt, z.B. Kategorie-Mietzins, Richtwertmietzins)
  • Anteilige Betriebskosten und öffentliche Abgaben
  • Anteilige Aufwendungen für Gemeinschaftseinrichtungen
  • Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände
  • Umsatzsteuer

Betriebskosten

Zu den Betriebskosten gem. dem Mietrechtsgesetz zählen:

  • Wasser und Abwasser
  • Kanalräumung
  • Müll
  • Schädlingsbekämpfung
  • Kehrgebühren
  • Versicherungsprämien
  • Verwaltungshonorar
  • Hausreinigung inkl. Schneeräumung
  • öffentliche Abgaben
  • laufende Betriebskosten von Gemeinschaftsanlagen

Diese Aufzählung ist nicht vollständig, soll jedoch einen Überblick bieten.

Für Mietgegenstände, die nicht dem MRG unterliegen, sind die vom Mieter zu tragenden Betriebskosten vertraglich zu vereinbaren. Gibt es keine vertragliche Vereinbarung, sind sämtliche Betriebskosten vom Vermieter zu tragen.

Kündigung

Bei Mietgegenständen, die dem MRG unterliegen, bestehen Kündigungsbeschränkungen. Der Vermieter darf nur kündigen, wenn ein vom Gesetz als wichtig anerkannter Kündigungsgrund vorliegt. Dazu zählen unter anderem die Nichtbezahlung der Miete, erheblich nachteiliger Gebrauch des Mietgegenstandes, Eigenbedarf des Vermieters. Der Vermieter kann das Mietverhältnis nur gerichtlich kündigen. Der Mieter kann bei unbefristeten Mietverhältnissen jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten kündigen (sofern nichts anderes vereinbart ist).

Kaution

In Mietverträgen wird häufig eine vom Mieter zu leistende Kaution vereinbart. Diese dient dazu, dass der Vermieter bei etwaigen Schadenersatzforderungen die Kaution heranziehen kann und nicht erst ein gerichtliches Verfahren führen muss.

Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter dem Mieter die Kaution samt den aus ihrer Veranlagung erzielten Zinsen unverzüglich zurückzahlen.

Wohnrecht

Das Wohnrecht für Wohnungseigentümer befasst sich mit der Verwaltung der Liegenschaft, Benützungsregelungen, Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft, der Stellung des Verwalters, laufenden Aufwendungen und deren Abrechnungen, insbesondere der Heizkosten sowie der Rechtsdurchsetzung in wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten.

Grasch + Krachler Rechtsanwälte OG, Leibnitz – Graz – Steiermark

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