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News und ArtikelMeltdown und Spectre – Gewährleistungsrechte

8. Januar 2018

Seit Dezember 2017 sind die Sicherheitslücken Meltdown und Spectre bekannt. Betroffen sind mehrere Hersteller, unter anderem Intel.

Aufgrund eines Fehlers im Design der Prozessoren besteht die Möglichkeit des Zugriffs auf Teile des Arbeitsspeichers, die für das Betriebssystems gedacht sind und dadurch kann Schadsoftware sensible Daten wie Passwörter auszulesen.

Microsoft veröffentliche bereits ein Notfall-Update, um zu verhindern, dass die Sicherheitslücke z.B. über den Browsern ausgenutzt wird.

Dieses Notfall-Update führt zu Performanceeinbußen des Systems. Über das konkrete Ausmaß dieser Einbußen liegen derzeit noch unterschiedliche Angaben vor.

Als Käufer eines PC, Laptop u.ä. geht man davon aus, dass der Prozessor keine derartigen Sicherheitslücken aufweist. Diese Sicherheitslücken stellen daher einen Mangel dar. Die mit dem Notfall-Update verbundenen Performanceeinbußen hat man nicht hinzunehmen. Als Käufer kann man daher Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Im ersten Schritt ist der Verkäufer zur Verbesserung oder zum Austausch aufzufordern. Ob dies überhaupt möglich ist, kann vom Einzelfall abhängen. Sollte der Verkäufer weder eine Verbesserung noch einen Austausch des mangelhaften Prozessors vornehmen, kann man eine Preisminderung oder aufgrund des nicht geringfügigen Mangels die Wandlung begehren, d.h. die Rückgabe des PC, Laptop u.ä. gegen Zahlung des Kaufpreises fordern.

Die Grasch + Krachler Rechtsanwälte OG vertritt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aufgrund der Sicherheitslücken Meltdown und Spectre.

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