Gewährleistung: Mangel, Mangelfolgeschaden, Garantie, Produkthaftung

Gewährleistung

Die Gewährleistung ist eine gesetzlich vorgesehene Haftung eines Verkäufers oder Werkunternehmers. Dieser haftet für Mängel, die die Sache oder Leistung bereits zum Zeitpunkt der Übergabe aufwies, auch wenn sich die Mängel erst zu einem späteren Zeitpunkt zeigen.

Gewährleistungsansprüche verjähren bei beweglichen Sachen nach zwei Jahren, bei unbeweglichen Sachen nach drei Jahren. Innerhalb dieser Frist ist der Anspruch gerichtlich geltend zu machen. Kommt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe hervor, wird die Mangelhaftigkeit vermutet, nach dem Verbrauchergewährleistungsgesetz innerhalb eines Jahres. Innerhalb dieses Zeitraumes trägt der Übergeber die Beweislast dafür, dass die Ware bzw. die Leistung mangelfrei erbracht wurde, danach trägt der Übernehmer die Beweislast dafür, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.

Dem Übernehmer stehen im Falle von Mängel mehrere Rechtsbehelfe zur Verfügung. In erster Linie sind dies die Reparatur oder der Austausch. Sofern dies nicht möglich ist, vom Übergeber verweigert wird oder für den Übernehmer unzumutbar ist, kann eine Preisminderung oder die Rückabwicklung verlangt werden.

Das Konsumentenschutzgesetz und Verbrauchergewährleistungsgesetz sieht weitere Rechte vor und verhindert, dass gegenüber Verbrauchern Gewährleistungsrechte vor Kenntnis des Mangels zur Gänze ausgeschlossen werden können.

Mangelfolgeschäden

Neben dem Gewährleistungsanspruch besteht für Mängelfolgeschäden ein Schadenersatzanspruch. Ein derartiger Schadenersatzanspruch setzt ein Verschulden des Übergebers voraus.

Garantie

Neben dem gesetzlichen Gewährleitungsrecht können Übergeber oder Hersteller zusätzlich freiwillige Zusagen tätigen. Diese werden regelmäßig als Garantie bezeichnet.

Produkthaftung

Die Produkthaftung ist die Haftung eines Herstellers für Personen- und Sachschäden, die aus der Benutzung eines fehlhaften Produktes entstehen. Der Anspruch besteht gegenüber dem Hersteller oder dem Importeur, unabhängig davon, ob eine direkte Vertragsbeziehung besteht.

Grasch + Krachler Rechtsanwälte OG, Leibnitz – Graz – Steiermark

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