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News und ArtikelStärkung der Verbraucherrechte

1. Juli 2014

Bei Bestellungen im Internet, Katalogbestellungen, Teleshopping, Haustürgeschäften, Kaffeefahrten und sonstigen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen hat der Käufer nicht die gleichen Möglichkeiten der Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren und weiterer für die Kaufentscheidung relevanter Informationen. Seit 13.6.2014 gelten neue Vorschriften bei Fernabsatzgeschäften und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, in denen die Verbraucherrechte gestärkt wurden.

Die wesentlichen Verbesserungen der Verbraucherrechte betreffen unter anderem vorvertragliche Informationspflichten über wesentliche Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung, den Gesamtpreis, Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, Gewährleistungsrechte, Rücktrittsrechte etc.

Das Rücktrittsrecht wurde auf 14 Tage verlängert. Innerhalb dieser Frist kann der Verbraucher ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Verabsäumt der Unternehmer die Aufklärung über das Rücktrittsrecht, verlängert sich die Frist auf 1 Jahr plus 14 Tage. Der Unternehmer kann die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung der Ware vom Verbraucher verlangen, wenn er diesen bei Vertragsabschluss über die Kosten der Rücksendung aufklärte. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die meisten Unternehmen wie bisher von der Verrechnung von Rücksendekosten Abstand nehmen werden.

Versteckte Zusatzkosten dürfen nicht mehr verrechnet werden. Zusatzleisten sind nur dann zu bezahlen, wenn der Verbraucher sie ausdrücklich bestellte, das ist z.B. dann der Fall wenn der Verbraucher beim Bestellvorgang im Internet eine zusätzliche Stornoversicherung selbst anklickt.

Für Anrufe bei einer Kundenhotline, an die sich Verbraucher wegen Fragen oder Erklärungen zu bereits bestehenden Verträgen wenden, dürfen keine gesonderten Kosten mehr verrechnet werden.

Diese Verbesserungen der Verbraucherrechte gelten seit 13.6.2014 innerhalb der gesamten EU, sohin auch für Geschäfte, die Verbraucher mit Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten abschließen.

Dr. Johann Grasch und Dr. Christian Krachler beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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