News und veröffentlichte Artikel

AllgemeinNews und ArtikelMaklergesetz-Änderungsgesetz – Chancen für Mieter und Makler?

25. Februar 2023

Maklergesetz-Änderungsgesetz – Chancen für Mieter und Makler?

Die Gesetzesänderung zur Erleichterungen bei Maklergebühren passierte den Bautenausschuss und sollen am 1.7.2023 in Kraft treten.
Durch die Novelle des Maklergesetzes sollen Wohnungssuchende zukünftig die Provision des Immobilienmaklers nur dann bezahlen, wenn sie den Makler mit der Wohnungssuche beauftragten. Der Gesetzgeber betrachtet Makler als Verhandlungsgehilfe des Vermieters, und erwartet, dass durch das vorgesehene „Erstauftraggeberprinzip“ regelmäßig Vermieter als Auftraggeber für die Provision aufkommen müssen.

Die Gesetzesänderung wird von Mietervertretern begrüßt und von Vertretern der Immobilienmakler skeptisch beurteilt. Bisher war die Konstellation häufig so, dass Vermieter Makler beauftragten, jedoch nur die Mieter die Provision zu tragen hatten. Ich sehe die Novelle als Chance sowohl für Mieter als auch Makler.
Die professionelle Vorbereitung der Vermarktung von Mietwohnungen, die Erstellung von Fotos, die Beschaffung von aktuellen Energieausweisen, die Überprüfung von Nutzwertgutachten und die Verfassung von Inseraten sowie die Durchführung von Besichtigungen wird auch zukünftig erforderlich sein. Immobilienmakler verfügen über ein umfassendes Wissen zur aktuellen Marktlage und der wesentlichen Faktoren, um den jeweils optimalen Mietzins festzulegen. Das Beauftragen von Maklern durch den Vermieter wird zwar zurückgehen, jedoch werden viele Vermieter auch zukünftig die Dienste von Maklern in Anspruch nehmen. Die Kosten des Maklers werden sie in diesen Fällen selbst zu tragen haben.

Bisher waren viele Mietverträge befristet, häufig mit einer Dauer von drei Jahren. Die Novelle des Maklergesetzes könnte dazu führen, dass Vermieter Interesse an längerfristigen Mietverträgen haben werden, da ein häufiger Wechsel von Mietern für Vermieter mit mehr Aufwand oder mehr Kosten verbunden sein wird.

Für Mieter bietet die Novelle den Vorteil, dass sie auf die Beiziehung eines Maklers verzichten können, wenn es sie selbst in der Lage sind, angebotene Mietwohnungen zu beurteilen und Angaben von Vermietern zu überprüfen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Abschluss eines Mietvertrages für Mietinteressenten beispielweise wegen des Investitionsaufwands der Einrichtung eine wirtschaftlich gewichtige Entscheidung ist. Wie Vermieter werden auch Mieter weiterhin für Vertragsverhandlungen und zur besseren wirtschaftlichen Absicherung professionellen Rat suchen. Es ist davon auszugehen, dass Personen, die neue Mietwohnungen suchen, auch zukünftig Immobilienmakler beauftragen, die den Markt für sie beobachten, angebotene Wohnungen vorsortieren und geeignete Wohnungen, die den Anforderungen der Interessenten entsprechen, detailliert prüfen und sie auch im Zuge der Besichtigung und beim Vertragsabschluss beraten. Der Vorteil für Mietinteressenten wird sein, dass sie ihren Makler selbst wählen können.

Die Gesetzesnovelle wird in wenigen Monaten in Kraft treten und es bleibt abzuwarten welche Erwartungen auf Seiten des Vermieter, Mieter und Immobilienmakler erfüllt werden.

Quelle:
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/1900

Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung

Anderkonto:
IBAN: AT33 3820 6000 0002 7144
BIC: RZSTAT2G206