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News und ArtikelÜbergeben und nicht mehr leben?

1. März 2014

Viele Menschen haben das Bedürfnis, die Erbfolge und die Übergabe von Vermögen an die Kinder noch zu Lebzeiten zu regeln. In einem konkreten Fall wurde die Übergabe an den Sohn vom Vater so gestaltet, dass er im Verlassenschaftsverfahren seiner verstorbenen Ehegattin auf sein Erbrecht verzichtete und sein Sohn Erbe deren Vermögens, dem Hälfteeigentum an einer landwirtschaftlichen Liegenschaft, wurde.  Der Grund für die Übergabe war in diesem Fall, dass sowohl der Vater als auch der Sohn wollten, dass der Sohn den landwirtschaftlichen Betrieb des Vaters weiterführt und daher auch Hälfteeigentümer der Landwirtschaft sein sollte.

Einige Jahre später weigerte sich der Sohn jedoch, den Betrieb weiterzuführen, er zog aus dem Elternhaus aus und der landwirtschaftliche Betrieb musste eingestellt werden. Hinzu kommt, dass der Sohn die Verbindlichkeiten seiner verstorbenen Mutter, die er als Erbe zu tragen hatte, ebenso wenig wie die laufenden liegenschaftsbezogenen Kosten bezahlte und der Vater diese Kosten alleine zu tragen hatte. Der Vater versuchte eine außergerichtliche Lösung durch eine Teilung der Liegenschaft zu erzielen, jedoch bestand hierzu keine Bereitschaft seitens des Sohnes.

Mehrere Jahre und viele Gerichtsverfahren später, nachdem der Sohn zu Zahlungen verurteilt wurde, stimmte der Sohn der Bereinigung der Streitsachen zu. Der Vater „konnte“ dadurch die Liegenschaftshälfte vom Sohn zum Schätzwert zurückkaufen.

Dieser Fall zeigt deutlich, wie wichtig es ist, bei einer geplanten Übergabe sämtliche rechtliche Aspekte zu berücksichtigen, insbesondere die vom Empfänger zu erfüllenden Pflichten. Darüber hinaus spielen auch steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und ähnliche Aspekte eine Rolle.

Dr. Johann Grasch und Dr. Christian Krachler erörtern mit Ihnen alle rechtlichen Belange und beraten sie bei der Gestaltung Ihrer Verträge.

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