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News und ArtikelVW Abgasskandal: Ihre Ansprüche

30. November 2015

VW AbgasskandalDer Volkswagen Konzern manipulierte Abgasmessungen bei den Motoren mit der Typenbezeichnung EA 189. Bei diesen Motoren erkannte die Motorsteuerung, wenn ein Abgastest durchgeführt wird und schaltete für das Verhalten des Motors verantwortlichen Datenstand um. Beim Abgastest wurden dadurch die Werte der  Abgasnorm „Euro 5“ eingehalten, im Realbetrieb wurde die Werte jedoch nicht erreicht. Das deutsche Kraftfahr-Bundesamt ordnete aus diesem Grund den Rückruf von 2,4 Millionen Fahrzeugen an.

Der Rückruf richtet sich auch an alle österreichischen Eigentümer von PKW, in die der Motor EA 189 eingebaut wurde. Eigentümer von PKW mit 1,2, 1,6 und 2,0 l Dieselmotoren der Marken VW, Audi, Seat, Skoda der Baujahre 2008 bis 2015 können vom aktuellen Abgasskandal betroffen sein.

Für die Eigentümer eines betroffenen Fahrzeuges stehen mehrere Möglichkeiten zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegen den Händler und den Hersteller zur Verfügung.

Gewährleistung

Der Käufer eines betroffenen PKW kann von seinem Verkäufer die Behebung des Mangels fordern. Sollte die Behebung des Mangels nicht möglich sein, kann der Käufer Preisminderung oder Rückabwicklung des Kaufvertrages fordern.

Die Gewährleistungsfrist beträgt in Österreich zwei Jahren ab Übergabe des Fahrzeuges.

Irrtum

Der Kaufvertrag kann wegen Irrtums angefochten, da wesentliche Produkteigenschaften vom Abgasskandal betroffen sind. Die Frist zur Irrtumsanfechtung beträgt in Österreich drei Jahre ab Abschluss des Kaufvertrages.

Schadenersatz

Ergänzend und vor allem in jenen Fällen, in denen die Fristen für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen und Irrtum abgelaufen sind, besteht die Möglichkeit der Geltendmachung von Schadenersatz gegenüber dem Hersteller.

Die Frist zur Geltendmachung beträgt in Österreich drei Jahre. Die Frist begann mit dem Bekanntwerden der Manipulationen im September 2015.

Anspruchsgrundlage

Die Grundlage für die Geltendmachung dieser genannten Ansprüche ist zum Ersten, dass die angegeben Abgaswerte nicht eingehalten werden und zum Zweiten, dass nach den von VW und der Porsche Austria GmbH & Co OG angekündigten Verbesserungen von erhöhten Betriebskosten (Verbrauch, Servicekosten etc.), schlechterem Fahrverhalten oder einer Wertminderung auszugehen ist.

 

Ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, können Sie auf der Webseite der Volkswagen AG prüfen.

Informationen des deutschen Kraftfahr-Bundesamtes finden Sie hier.

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